Ihre Rezeptbestellung
Werktags bis 13 Uhr bestellt, ist Ihr Folgerezept oder Ihre Folgeüberweisung am Folgetag abholbereit.
Die Ausgabe kann nur erfolgen, wenn die Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits vorliegt oder mitgebracht wird.
Bei fehlender Versicherungskarte bewahren wir Ihre Rezeptbestellung bis zur persönlichen Abholung für Sie auf.
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Anrufbeantworter
Bestellung per Rezeptanrufbeantworter
06126/9568818
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Apotheke
Bestellung per Weiterleitung an Idsteiner Apotheke
Wir bieten Ihnen drei Möglichkeiten für Ihre Rezeptbestellung:
- unseren Rezeptanrufbeantworter unter der Rufnummer 06126/9568818
- unsere Rezept-E-Mailadresse: rezepte(at)hausaerztin-am-hexenturm.de
- eine Bestellung via PatMed-App, sofern Sie bereits einen Zugang bei uns erhalten haben.
Ich unterschreibe täglich einen großen Stapel an Rezepten und erledigte dies zu einem festen Zeitpunkt nach der Sprechstunde.
Jede Unterschrift bezeugt, dass ich das Rezept gelesen, geprüft, Gegenanzeigen ausgeschlossen und somit für in Ordnung befunden habe! Ich kann das Unterschreiben von Rezepten daher unmöglich "zwischen Tür und Angel" im Vorbeirennen zwischen zwei Patienten gewährleisten. Wir bieten Ihnen deshalb sehr einfache Möglichkeiten zur Vorbestellung (Anrufbeantworter/E-Mail/PatMed-App), so dass für jeden eine handhabbare Lösung dabei ist. Rezepte bestellen: https://www.dr-riederer-goepfert.de/rezepte-bestellen/
Leider nein. Das e-Rezept wird aktuell in Testpraxen angeboten und anschließend in allen weiteren Praxen schrittweise realisiert. Wir warten noch darauf! Mehr dazu: https://www.hausaerztin-am-hexenturm.de/eRezept
Ja, gerne. Bitte klären Sie mit Ihrer Apotheke, ob diese Rezepte in Arztpraxen abholt. Die meisten Apotheken Idsteins bieten dies an.
Voraussetzung: die Versichertenkarte muss im Quartal bereits eingelesen sein. Andernfalls können wir das Rezept nicht ausstellen.
Ärzte sind verpflichtet, bei jedem Medikament zu prüfen, ob es zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden darf. Einige Medikamente sind zwar verschreibungspflichtig, aber nicht erstattungsfähig. Hierzu sind wir Ärzte den Arzneimittelrichtlinien unterworfen. Wir prüfen stets, ob Ihr gewünschtes Medikament hierin aufgeführt ist und ob die Krankenkassen es erstatten. Verstoßen Ärzte gegen diese Richtlinien, fordert Ihre Krankenkasse die Kosten des Präparates von den Ärzten (!) zurück. Das nennt sich „Regress“. Mit dieser Erklärung verstehen Sie sicher, warum wir Medikamente, die nicht in den Arztneimittelrichtlinien als erstattungsfähig eingestuft sind, auf einem Privatrezept verordnen müssen. Wenn Sie mehr wissen möchten: https://www.kbv.de/html/arzneimittel-richtlinie.php
Bestimmte fachspezifische Medikamente können aus Haftungsgründen nicht hausärztlich verordnet werden.
Gelegentlich werden ambulante Untersuchungen in Krankenhäusern angeboten (zum Beispiel Magen-Darm-Spiegelungen). Für ambulante Untersuchungen ist es uns Hausärzten nicht erlaubt, Ihnen eine Krankenhauseinweisung auszustellen. Wir sind verpflichtet, an ambulante Facharztpraxen zu überweisen. Details erklärt diese Patienteninformation.