Hausarztpraxis Am Hexenturm 2, 65510 Idstein
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E-Rezept

Stand:16.04.2024

E-Rezept und Rezeptausstellung allgemein

Für gesetzlich versicherte Patienten sind wir verpflichtet, ab sofort Rezepte als E-Rezept auszustellen. Nicht jede Medikation ist “E-Rezept-fähig”. Wir beraten Sie hierzu, falls Sie Fragen haben.

Bitte beachten Sie vor allem bei Ihrer Erstbestellung im Quartal unsere Hinweise auf dieser Seite. Das Einlesen der Versichertenkarte in der Praxis beim ersten Rezept des Quartals ist zwingend. Mehr Details siehe unten.

Für privatversicherte Patienten erfolgt die Rezeptausstellung weiterhin analog, wie bisher durchgeführt.

FAQ

Und so funktioniert’s:

Das erste Rezept im Quartal

Schritt 1
Sie legen Ihre Gesundheitskarte in der Praxis vor und bestellen Ihr Rezept! Die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte in der Praxis ist zwingend. Eine Vorbestellung ist möglich, kann aber erst ausgeführt werden, wenn die Gesundheitskarte eingelesen ist.

Schritt 2
Wenn Ihre Gesundheitskarte bei uns vorliegt und Ihre Bestellung vollständig eingegangen ist, kann die Ärztin Ihr Rezept elektronisch signieren (= “unterschreiben”).

Schritt 3
Legen Sie uns Ihre Gesundheitskarte an einem Werktag vor 13 Uhr vor, ist Ihr Rezept am folgenden Werktag sicher in der Apotheke mit der Gesundheitskarte abrufbereit. Wer es früher wagen möchte: Unsere Versandzeit der E-Rezepte ist zwischen 13 – 15 Uhr, anschließend ist das Rezept übertragen.

Alle weiteren Folgerezepte im Quartal
Wenn Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde, kommen die Vorteile des E-Rezepts zum Tragen.

Schritt 1
Sie bestellen Ihr Medikament per E-Mail, per Anrufbeantworter oder per Patmed. Ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr nötig.

Schritt 2
Die Ärztin signiert nach der nächsten Vormittagssprechstunde alle Rezepte gebündelt.

Schritt 3
Bei Bestellung vor 13 Uhr an einem Werktag ist Ihr Rezept am folgenden Werktag an die Apotheke elektronisch übermittelt und kann mit Ihrer Gesundheitskarte dort abgeholt werden.

Rezept vorbestellen

Sie können Ihr Rezept auf mehreren Wegen vorbestellen:

1

per E-Mail

Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung.

Rezept-E-Mailadresse

2

per Anrufbeantworter

Telefonnummer 06126-9568818

3

per Patmed-App

Mehr Informationen zur Nutzung der Patmed-App:

Patmed

4

persönlich

Das ist die häufigste Frage! Ich unterschreibe (oder jetzt neu genannt "signiere elektronisch") alle Rezepte jeden Tag gebündelt nach der Vormittagssprechstunde. Dies hat sich gut bewährt. Unser Leitspruch: “Bis 13 Uhr an einem Werktag bestellt, am folgenden Werktag abholbereit!” Ein Unterschreiben “nur mal schnell zwischendurch” ist im täglichen Sprechstundenalltag unmöglich, da mich die Helferinnen bei einem solchen Vorgehen ständig im Arbeitsablauf unterbrechen müssten, damit ich “mal schnell” ein Rezept unterschreibe. Das birgt die Gefahr, Fehler nicht zu erkennen, denn in diesem Moment habe ich Ihre Kartei nicht vor mir. Ob das Rezept also wirklich stimmt, sehe ich in diesem Moment nicht und würde “blind” unterschreiben. Daher appelliere ich an Ihr Verständnis, dass wir diesen Ablauf bereits vor der Einführung des E-Rezepts als den besten und sichersten ausgewählt haben.
Ja. Es ist es weiterhin erforderlich, dass Ihre Gesundheitskarte VOR Erstellung eines E-Rezepts eingelesen werden muss. Ohne Vorlage der Gesundheitskarte kann durch die Praxis kein E-Rezept ausgestellt werden. Vor der Rezeptausstellung/Behandlung muss der Versicherungsschutz durch das Einlesen der Gesundheitskarte belegt werden, deshalb ist jede oder jeder Versicherte dazu verpflichtet, vor Beginn einer Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorzulegen (Quelle: KBV).
Ziel eines E-Rezepts ist die volldigitale Übermittlung zur Apotheke. Weg 1: Patientinnen und Patienten gehen mit der elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke. Mit dieser fragt die Apotheke das E-Rezept ab. Weg 2: Wer im Besitz der E-Rezept-App ist, kann auch mit dieser in die Apotheke gehen und den QR-Code vorzeigen. Weg 3: Wer weder die Gesundheitskarte in der Apotheke vorzeigen kann noch im Besitz der E-Rezept-App ist, kann mit einem von der Praxis ausgedruckten QR-Code in die Apotheke gehen.
Wir können Ihnen einen QR-Code ausdrucken, den Sie bei der Apotheke vorlegen können.
Für Privatpatient:innen soll das E-Rezept irgendwann auch verfügbar sein, jedoch liegen hier noch keine Details seitens des Gesetzgebers oder der Krankenkassen vor. Details regelt laut KBV der Verband der Privaten Krankenversicherung. Bis zu einer Klärung erhalten die Privatpatient:innen Ihr Rezept weiter als Ausdruck.
Wir drucken bei Pflegeheimpatient:innen das E-Rezept auf Papier aus. Dieser Ausdruck enthält den QR-Code. Wie bisher wird der Ausdruck an die Apotheke weitergegeben.
Hilfsmittelrezepte können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht als E-Rezept erstellt werden. Sie erhalten diese Rezepte wie bisher als Papierausdruck.
Betäubungsmittelrezepte können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht als E-Rezept erstellt werden. Sie erhalten diese Rezepte wie bisher als Papierausdruck.
Wir drucken bei älteren Patient:innen, die einen Apothekendienst / einen Medikamentendienst / einen Medikamenten-Verblisterungsdienst nutzen, das E-Rezept auf Papier aus. Dieser Ausdruck enthält den QR-Code. Dieser wird dann wie bisher auf Wunsch an den Apothekendienst weitergegeben.
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