Allgemeines
Seit dem 8. April 2023 besteht beim Besuch einer Arztpraxis keine bundesweite Pflicht mehr, eine Maske zu tragen. Wir bitten Sie allerdings, bei ansteckenden Atemwegsinfekten/Erkältungssymptomen unsere Praxis nur mit Maske zu betreten.
Bitte nutzen Sie unsere Onlineterminbuchung oder rufen Sie uns an.
Rezepte, Verordnungen, Überweisungen
Wir bieten Ihnen drei Möglichkeiten für Ihre Rezeptbestellung:
- unseren Rezeptanrufbeantworter unter der Rufnummer 06126/9568818
- unsere Rezept-E-Mailadresse: rezepte(at)hausaerztin-am-hexenturm.de
- eine Bestellung via PatMed-App, sofern Sie bereits einen Zugang bei uns erhalten haben.
Ich unterschreibe täglich einen großen Stapel an Rezepten und erledigte dies zu einem festen Zeitpunkt nach der Sprechstunde.
Jede Unterschrift bezeugt, dass ich das Rezept gelesen, geprüft, Gegenanzeigen ausgeschlossen und somit für in Ordnung befunden habe! Ich kann das Unterschreiben von Rezepten daher unmöglich "zwischen Tür und Angel" im Vorbeirennen zwischen zwei Patienten gewährleisten. Wir bieten Ihnen deshalb sehr einfache Möglichkeiten zur Vorbestellung (Anrufbeantworter/E-Mail/PatMed-App), so dass für jeden eine handhabbare Lösung dabei ist. Rezepte bestellen: https://www.dr-riederer-goepfert.de/rezepte-bestellen/
Leider nein. Das e-Rezept wird aktuell in Testpraxen angeboten und anschließend in allen weiteren Praxen schrittweise realisiert. Wir warten noch darauf!
Ja, gerne. Bitte klären Sie mit Ihrer Apotheke, ob diese Rezepte in Arztpraxen abholt. Die meisten Apotheken Idsteins bieten dies an.
Voraussetzung: die Versichertenkarte muss im Quartal bereits eingelesen sein. Andernfalls können wir das Rezept nicht ausstellen.
Ärzte sind verpflichtet, bei jedem Medikament zu prüfen, ob es zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden darf. Einige Medikamente sind zwar verschreibungspflichtig, aber nicht erstattungsfähig. Hierzu sind wir Ärzte den Arzneimittelrichtlinien unterworfen. Wir prüfen stets, ob Ihr gewünschtes Medikament hierin aufgeführt ist und ob die Krankenkassen es erstatten. Verstoßen Ärzte gegen diese Richtlinien, fordert Ihre Krankenkasse die Kosten des Präparates von den Ärzten (!) zurück. Das nennt sich „Regress“. Mit dieser Erklärung verstehen Sie sicher, warum wir Medikamente, die nicht in den Arztneimittelrichtlinien als erstattungsfähig eingestuft sind, auf einem Privatrezept verordnen müssen. Wenn Sie mehr wissen möchten: https://www.kbv.de/html/arzneimittel-richtlinie.php
Bestimmte fachspezifische Medikamente können aus Haftungsgründen nicht hausärztlich verordnet werden.
"Meine Fachärztin sagt, dass ich den Termin schneller bekomme, wenn meine Hausärztin anruft! Können Sie das machen?"
Fast täglich wird dieser Wunsch an uns herangetragen. Lange Wartezeiten bei Facharztterminen sind fast die Regel und für alle Patientinnen und Patienten belastend. Dennoch dürfen wir die Anfrage eines Notfalltermins nur an Facharztpraxen stellen, wenn tatsächlich medizinische Eile geboten ist.
Sofern es einen medizinischen Grund für diese Dringlichkeit gibt, vereinbaren Sie bitte einen Akuttermin in der Sprechstunde, damit wir Sie beraten können.
Gelegentlich werden ambulante Untersuchungen in Krankenhäusern angeboten (zum Beispiel Magen-Darm-Spiegelungen). Für ambulante Untersuchungen ist es uns Hausärzten nicht erlaubt, Ihnen eine Krankenhauseinweisung auszustellen. Wir sind verpflichtet, an ambulante Facharztpraxen zu überweisen. Details erklärt diese Patienteninformation.
Kontakt
Es gibt Stoßzeiten, da sind unsere Mitarbeiterinnen entweder telefonisch im Gespräch oder im direkten Patientenkontakt. Besonders belastet sind die ersten beiden Stunden am Vormittag. Diese Zeit "gehört" zum einen den Akutkranken. Sie melden sich telefonisch und erhalten dann ihr Terminzeitfenster. Zum anderen erfolgen in diesem Zeitfenster auch alle Blutentnahmen. Da haben die Helferinnen also alle Hände voll zutun!
Bitte rufen Sie für andere Anliegen lieber zum Ende der Sprechzeit an. Da ist meist das Telefon unbelasteter. Wir bieten Ihnen zusätzlich noch andere Kontaktmöglichkeiten für Ihre Anliegen:
- die Rezeptbestellung per E-Mail oder per Anrufbeantworter,
- die Onlineterminbuchung.
Ja, wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Terminarten zur Onlinebuchung an. Informieren Sie sich gerne auf unserer Onlinebuchungsseite.
Sie können uns natürlich gerne eine E-Mail schicken.
Da aufgrund der Datenschutzgrundverordnung Patientendaten niemals unverschlüsselt über das Internet versendet werden dürfen, beantworten wir Ihre persönlichen Anliegen nicht per E-Mail. Bitte beachten Sie zur E-Mailkommunikation:
- Eine E-Mailanfrage ist ungeeignet für die Vereinbarung von Akutterminen. Wir erhalten täglich eine Flut von E-Mails. Diese können wir während der Sprechstunde nicht bearbeiten, denn da gehört unsere Aufmerksamkeit der Patientenversorgung.
- Die Bearbeitung Ihrer E-Mailanliegen erfolgt außerhalb der Sprechstunden. In der Regel bearbeiten wir Ihr schriftliches Anliegen binnen von ca. 2 Werktagen.
- Wir bieten keine Beratung per E-Mail an.